Vermittlungsbedingungen von Feelazur - Ferienhaus, - wohnung, apparthotels Paris Cote d'Azur Frankreich

Feelazur Vermittlung von Ferienwohnungen und ferienhäuser in Nizza Cote d'Azur und Umgebung


Es gelten die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Feelazur Philippe Raimondi (Vermittlung von Feriendomizile– nachstehend "FPR" abgekürzt, Lindenstrasse 7A, D-21435 Stelle. Diese werden, wenn sie wirksam in den Vertrag einbezogen werden, Inhalt des mit Ihnen abgeschlossenen Vertrages. Bitte lesen Sie diese also sorgsam durch.




1. Stellung und Leistungen von FEELAZUR, Anzuwendende Rechtsvorschriften


1.1. FEELAZUR bietet auf ihren Internetseiten die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit Eigentümern/Vermietern von Ferienhäusern und Ferienwoh-nungen, nachfolgend "Feriendomizile" genannt, an. FEELAZUR hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Eigentü-mer/Vermieter/Veranstalter, soweit sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesonde-re § 651a Abs. 2 BGB nichts anderes ergibt.
1.2. Die Rechte und Pflichten von FEELAZUR als Vermittler ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfs-weise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 665, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die für den Vertragspartner gültigen gesetzli-chen Bestimmungen und die mit diesem getroffenen Vereinbarungen.
1.4. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Eigentümer/Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch FEELAZUR als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen und Inhalt des vermittelten Vertrags.


2. Buchungsablauf


2.1. Mit Übermittlung des Anfrageformulars kann der Kunde unter Angabe konkreter Wünsche sein Interesse an der Buchung eines Feriendomizils bekunden. Die Übermitt-lung dieser Anfrage stellt auch keine verbindliche Buchung seitens des Kunden dar und begründet noch keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen des Vertrages über die Anmietung eines Feriendomizils.
2.2. Nach den Angaben im Anfrageformular unterbreitet FEELAZUR dem Kunden ein verbindliches Angebot. Dieses Angebot stellt sowohl das verbindliche Angebot von auf Abschluss des Vermittlungsvertrages auf der Grundlage dieser Vermittlungsbedingun-gen dar, als auch das namens und in Vollmacht des Eigentümers/Vermieters unterbrei-tete Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages über das/die im Angebot konkret bezeichneten Feriendomizil/Feriendomizile.
2.3. Grundlage des Angebots auf Abschluss eines mit Vertrages über das Feriendomizil sind in erster Linie die Angaben im Angebot mit allen darin enthaltenen Informationen und ergänzend alle Angaben Informationen auf der Internetseite von FEELAZUR, soweit diese für den Kunden zum Zeitpunkt seiner Anfrage und Buchung abrufbar waren.
2.4. Der Vermittlungsvertrag mit FEELAZUR und Mietvertrag kommen zu Stande, wenn der Kunde das Angebot von FEELAZUR innerhalb der Angebot genannten Frist ohne Änderungen, Erweiterungen oder Ergänzungen dadurch annimmt, dass er das rechts-verbindlich unterzeichnete Buchungsformular per Post, per Fax oder per E-Mail an FEELAZUR zurücksendet. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang des unter-zeichnenden Buchungsformulars bei FEELAZUR. FEELAZUR ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, verspätet eingehende Buchungsformulare zu akzeptieren.
2.5. FEELAZUR wird dem Kunden den Eingang des Buchungsformulars schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigen. Die Rechtsverbindlichkeit des Vermittlungsvertrages und des Mietvertrages ist jedoch unabhängig davon, ob diese Eingangsbestätigung dem Kunden zugeht oder nicht.

3. Zahlungsabwicklung, Kaution, Rücktritt, Umbuchung


3.1. FEELAZUR ist hinsichtlich aller Zahlungen und bezüglich Rücktrittskosten Inkassobe-vollmächtigte des Eigentümers/Vermieters.
3.2. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung), ist eine Anzahlung fällig. Deren Höhe ergibt sich aus dem Angebot von FEELAZUR. Soweit im Einzelfall nichts anderes im Angebot vermerkt ist, beträgt die Anzahlung diese 25% des Gesamtpreises und ist innerhalb von 7 Tagen an FEELAZUR zu bezahlen, wobei FEELAZUR der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss. Beachten Sie die Überweisungszeiten! Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
3.3. Die Fälligkeit der Restzahlung variiert je nach vermitteltem Feriendomizil. Sie ergibt sich aus dem Angebot. Soweit dort keine besondere Fälligkeitsregelung angegeben ist, ist die Restzahlung spätestens 4 Wochen vor Belegungsbeginn an FEELAZUR zu über-weisen.
3.4. Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei FEELAZUR nicht innerhalb dieser Frist ein, obwohl das Ferienobjekt vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits besteht, ist FEELAZUR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Eigentü-mers/Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Ihnen namens und in Vollmacht des Eigentümers/Vermieters für diesen pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 4. zu berechnen.
3.5. Soweit der Eigentümer/Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Feriendomizils bereit und in der Lage ist, und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Feriendomizils und die vertraglichen Leistungen.


4. Rücktritt und Rücktrittskosten


4.1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei den von FEELAZUR vermittelten Mietverträgen kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch durch den Eigentü-mer/Vermieter ein Rücktrittsrecht eingeräumt, welches schriftlich ausgeübt werden sollte und an FEELAZUR zu richten ist.
4.2. Die Eigentümer/Vermieter können durch FEELAZUR als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berech-nung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Feriendomizils berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betra-gen:
a) Bei einem Rücktritt bis zum 50. Tag vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtprei-ses.
b) Bei einem Rücktritt vom 49. bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises.
c) Bei einem Rücktritt vom 29. Tag bis zum Tag vor Belegungsbeginn 90% des Gesamtpreises.
4.3. Es bleibt Ihnen ausdrücklich vorbehalten, dem Eigentümer/Vermieter gegenüber diesen direkt oder gegenüber FEELAZUR nachzuweisen, dass dem Eigentümer/Vermieter tatsächlich kein oder nur ein wesentlich geringer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung.
4.4. Dem Eigentümer/Vermieter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Ent-schädigung den konkreten Ausfall geltend zu machen, welcher in diesem Fall Ihnen gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.
4.5. In jedem Fall eines Rücktritts sind Sie berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsver-trages, ein oder mehrere Ersatzteilnehmer zu stellen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag eintreten. Der Eigentümer/Vermieter, vertre-ten durch FEELAZUR kann der Person (den Personen) des/der Ersatzteilnehmer wider-sprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Vertragsdurchführung nicht genügt oder seinem Eintritt in den Vertrag gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versiche-rung zur Deckung der Rückführungskosten für den Fall von Krankheit und Unfall wird hiermit ausdrücklich empfohlen. Sie können diese über FEELAZUR abschließen.
4.7. Auf die Vornahme von Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungs-dauer oder sonstiger Leistungen nach Vertragsschluss besteht kein Rechtsanspruch gegenüber dem Eigentümer/Vermieter, bzw. FEELAZUR. Ist eine solche Umbuchung möglich und wird dennoch vorgenommen, so erhebt FEELAZUR namens des Eigentü-mers, falls die Umbuchung möglich ist und durchgeführt werden kann, bis 90 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von 25,- EUR pro Umbuchung. Umbuchungswün-sche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursa-chen.


5. Kündigung und Rücktritt durch den Eigentümer/Vermieter


5.1. Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so kann der Kunde wie auch der Eigentümer/Vermieter, vertreten durch FEELAZUR, den Vertrag kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j Abs. 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vorschriften, auf die in diesen Bestimmungen verwiesen wird, vereinbart.
5.2. Der Eigentümer/Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder FEELAZUR als deren Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn Sie und/oder Ihre Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet unserer Abmah-nung nachhaltig stören oder wenn Sie oder Ihre Mitreisenden sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Feriendomizils und des Inventars. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Eigen-tümer/Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Eigentümer/Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Feriendomizils erlangt.


6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen


Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Eigentü-mer/Vermieter oder von FEELAZUR zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Der Eigentümer/Vermieter bezahlt an Sie jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Feriendomizils erlangt.



7. Kaution


7.1. Der Eigentümer/Vermieter, bzw. deren Beauftragte 'sind berechtigt, bei Einzug bzw. bei Schlüsselübergabe eine Kaution zu verlangen, soweit sich dies aus der Feriendomi-zilbeschreibung und/oder dem Angebot ergibt.
7.2. Das Kautionsverhältnis kommt ausschließlich inzwischen Ihnen und dem Eigentü-mer/Vermieter zu Stande. FEELAZUR treffen keinerlei Verpflichtungen im Hinblick auf die Kaution.
7.3. Die Kaution ist nach Wahl des Eigentümers/Vermieters bzw. dessen Beauftragten durch Kreditkartenabzug oder in bar zu hinterlegen. Eine Kautionsleistung durch Scheck ist nicht möglich.
7.4. Die Kaution dient zur Deckung von Schadensersatzansprüchen aus vom Kunden oder dessen Mitreisenden schuldhaft verursachten Schäden, der Deckung nicht bezahl-ter Nebenkosten für Energieverbrauch und Endreinigung und der durch Schlüsselverlus-te entstehenden Kosten.
7.5. Liegen die in Ziffer 7.4 bezeichneten Voraussetzungen vor, ist der Eigentümer/ Vermieter, bzw. dessen Beauftragter berechtigt, die entsprechenden Beträge sofort von der Kaution einzubehalten, bzw. die Kreditkarte entsprechend zu belasten. Dem Kunden bleiben Einwendungen gegen den verrechneten, bzw. belasteten Anspruch vorbehalten. Ansonsten erfolgt die Rückzahlung zum Belegungsende vor der Abreise des Kunden.


8. Einreisebestimmungen


8.1. Für deutsche Staatsbürger genügt für Frankreich ein gültiger Personalausweis bzw. Kinderausweis (keine Ersatzausweise!).
8.2. Über die von ausländischen Kunden zu beachtenden Bestimmungen gibt deren inländische Vertretung oder ein Konsulat Auskunft.
8.3. FEELAZUR trifft keine Pflicht zur Erkundigung und/oder zum Hinweis auf Einreisebe-stimmungen für Nicht-EG-Ausländer, Staatenlose oder Personen mit vergleichbarem Status.


9. Obliegenheiten des Kunden gegenüber FEELAZUR


9.1. Mängel der Vermittlungsleistung von FEELAZUR sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit FEELA-ZUR in der Lage gewesen wäre, angemessene Abhilfe zu schaffen.
9.2. Damit Ihnen bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachtei-le bezüglich der Beweislage hinsichtlich Ihres Verschuldens oder Nichtverschuldens entstehen, empfehlen wir dringend, wenn Sie solche Schäden beim Bezug oder später feststellen, diese dem Eigentümer/Vermieter oder seinen Beauftragten gegenüber unverzüglich auch dann anzeigen, wenn solche Schäden nicht von Ihnen verursacht wurden oder für Sie nicht störend sind.


10. Haftung


Die vertragliche Haftung von FEELAZUR als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist, für jedwede Schäden des Kunden sind auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von FEELAZUR weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder FEELAZUR für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche des Kunden aus Personenschäden.


11. Obliegenheiten gegenüber dem Eigentümer/Vermieter


11.1. FEELAZUR weist ausdrücklich darauf hin, dass Sie nach dem Vertragsverhältnis mit dem Vermieter verpflichtet sind, auftretende Mängel unverzüglich dem Eigentü-mer/Vermieter, bzw. Verwalter vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Sie riskie-ren sonst den Verlust etwaiger Ansprüche gegen den Vermieter.
11.2. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Eigentümer/Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Feriendomizil zu verlassen.
11.3. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt. Sie verpflichten sich, zugleich für Ihre Mitreisenden, das Feriendomizil pfleglich zu behandeln, und dem Eigentümer/Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
11.4. Sie sind dazu verpflichtet, das Haus bei der Abreise aufgeräumt, sauber und ordentlich zu verlassen. Die Reinigung umfasst: Küche in Ordnung bringen, Fußböden staubsaugen bzw. fegen und feucht wischen, Putzen der Sanitäreinrichtungen, Staubwi-schen, Spiegel und ggf. Wände reinigen, Sand und andere »Fremdkörper« aus Couch und Betten entfernen. Restliche Lebensmittel sind mitzunehmen. Der Kühlschrank muss abgetaut und geöffnet werden. In einigen Häusern kann die Endreinigung (Abwischen der Kücheneinrichtung, Abwaschen von Geschirr, Küchengegenständen und -geräten muss immer der Mieter selbst) gegen Zahlung einer Gebühr vom Eigentümer übernom-men werden. Wird das Feriendomizil nicht oder nicht ordnungsgemäß gereinigt, ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Kosten von der Kaution einzubehalten bzw. kann diese über FEELAZUR in Deutschland geltend machen.
11.5. Sie verpflichten sich außerdem, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
11.6. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn
a) dies in der Beschreibung des Feriendomizils vorgesehen ist
b) bei der Buchung zu Art, Rasse und Größe wahrheitsgemäße Angaben gemacht wurden
c) in der Buchungsbestätigung eine ausdrückliche Zusage bezüglich der Gestaltung der Mitnahme erfolgt ist
d) und die Tiere stubenrein und gut erzogen sind und den bei der Buchung gemachten Angaben entsprechen.
Betten und Sofas sind den Zweibeinern vorbehalten.


12. Sonstiges


12.1. Sämtliche Ansprüche gegenüber FEELAZUR aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus Körperschäden, hat der Kunde gegenüber FEELAZUR innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten letzten Aufenthaltstag geltend zu machen. Ansprüche bei Versäumen der Frist entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb.
12.2. An¬sprü¬che des Kunden ge¬gen¬über FEELAZUR aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus wel¬chem Rechts¬grund - je¬doch mit Aus¬nah¬me der An¬sprü¬che des Kunden aus un¬er¬laub¬ter Hand¬lung oder aus Schäden, die von FEELAZUR durch vorsätzliche Pflichtverlet-zung herbeigeführt wurden - ver¬jäh¬ren in einem Jahr.
12.3. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstan-den ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen FEELAZUR begrün-den und dieser selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrläs-sigkeit erlangen müsste.
12.4. Schwe¬ben zwi¬schen FEELAZUR und dem Kunden Ver¬hand¬lun¬gen über gel¬tend ge¬mach¬te An¬sprü¬che oder die den An¬spruch be¬grün¬den¬den Um¬stän¬de, so ist die Ver¬jäh¬rung ge¬hemmt, bis der Kunde oder FEELAZUR die Fort¬set¬zung der Ver¬hand¬lun¬gen ver¬wei¬gert. Die Ver¬jäh¬rung von ei¬nem Jahr tritt frühestens 3 Mona¬te nach dem En¬de der Hem¬mung ein.


13. Rechtswahl und Gerichtsstand


13.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und FEELAZUR findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2. Der Kunde kann FEELAZUR nur an dessen Sitz verklagen.
13.3. Für Klagen FEELAZUR gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßge-bend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf-enthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von FEELAZUR vereinbart.
13.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationa-ler Abkommen, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und FEELAZUR anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertragvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.


Vermittler:
Feelazur – Philippe Raimondi
Lindenstrasse 7A
D-21435 Stelle

Telefon: +49 (0) 4174 597972
Telefax: +49 (0) 4174 597973

E-Mail: info(at)feelazur,de
Internet:www.ferienwohnung-nizza.com
www.feelazur.de
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