ERV /  Feelazur stellen Ihnen dem Rundumsorglos-Reiseschutz (ex - Quick & Easy) vor

Produktinformationsblatt zum RundumSorglos-Reiseschutz mit oder ohne Selbstbehalt


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Unser Tipp wenn Sie ein Ferienhaus bei uns mieten. Dieses Paket bieten wir Ihnen immer an, damit Sie mit vertrauen und Ruhe buchen können

Das Produktinformationsblatt enthält diejenigen Informationen, die für den Rundum-Sorglos-Schutz mit/ ohne Reiserücktritts-Versicherung mit / ohne Selbstbeteiligung von besonderer Bedeutung sind und Ihnen die Entscheidung, ob Sie diese Versicherung abschließen wollen, erleichtern sollen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Informationen um einen Überblick handelt, der nicht abschließend ist. Die vollständigen Inhalte, Ausschlüsse und Verpflichtungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen VB-ERV 2009 (Allgemeine Bestimmungen, Glossar und Besondere Teile A - F), die diesem Produkt zugrunde liegen.

Um welchen Vertragstyp handelt es sich beim RundumSorglos-Schutz mit Reiserücktritts-Versicherung mit/ ohne Selbstbeteiligung?


Der RundumSorglos-Schutz mit Reiserücktritts-Versicherung mit / ohne Selbstbeteiligung ist ein Reiseversicherungspaket für jeweils eine Reise.
Beispiele: Ab 17 €/ 25 € für Versicherungssumme bis 1.00 € (Familien/ Ferienhaus Tarif). Dann Stufenweise um 100 €, dann ab 78 €/ 87 € für Versicherungssumme bis 1.000 €, dann Stufenweise um 200 € bis 2000 € (116 €/ 136 €) dann mit um 500 € Stufe bis 5.0000 € usw.. bis Maximal 10.000 € (immer Familien/ Ferienhaus Tarif).

Empfehlung Feelazur für viele reisenden (2 mal minimum):

Für alle, die mehr als einmal pro Jahr verreisen, eignet sich jedoch unser RundumSorglos-Jahresschutz, das es schon für wenige Euro mehr als den Rundumsorglos-Reiseschutz gibt.
Es lohnt sich also bereits ab zwei Reisen pro Jahr (auch in Deutschland ab 50 km Entfernung Ihres Haus!)

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Welchen Umfang hat der Versicherungsschutz?


Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die am häufigsten in Anspruch genommenen Versi-cherungsleistungen.

Es fallen entweder 20 % Selbstbehalte an oder keine (teuerer im Einkauf).

  • Reiserücktritts-Versicherung: Abgesichert sind Ihre vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie z.B. wegen unerwarteter schwerer Erkrankung Ihre Reise stornieren müssen. Die Selbstbeteiligung beträgt je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,- pro Person.

  • Reiseabbruch-Versicherung: Versichert sind Ihre zusätzlichen Rückreisekosten und die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise z.B. wegen schwerer Unfallverletzung oder Tod eines Angehörigen zu Hause vorzeitig abbrechen müssen. Die Selbstbeteiligung beträgt je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,- pro Person.

  • Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe:ERV erstattet Ihnen die Kosten für notwendige Heilbehandlungen im Ausland bei stationärer oder ambulanter Behandlung. Sofern Sie den Wunsch haben, in ein Krankenhaus an Ihrem Heimatort verlegt zu werden, und aus medizinischer Sicht nichts gegen den Transport einzuwenden ist, organisieren wir für Sie den Krankenrücktransport und übernehmen die anfallenden Kosten. Die Selbstbeteiligung beträgt bei Heilbehandlungskosten im Ausland € 100,- je Versicherungsfall. Sofern Sie im Schadensfall alle Belege vorab z.B. bei Ihrer Krankenkasse einreichen und sich diese an der Schadensregulierung beteiligt, erhalten Sie von uns zusätzlich eine pauschale Entschädigung in Höhe von € 50,-.

  • RundumSorglos-Service: ERV hilft Ihnen rund um die Uhr in verschiedenen Notfällen, wie z.B. bei Verlust Ihrer Kreditkarte, durch Sperrung der Karte oder Beschaffung von Bargeld.

  • Reisegepäck-Versicherung: Wenn Ihnen Ihr Reisegepäck gestohlen wird oder es auf dem Flug verloren geht, erstatten wir Ihnen den Zeitwert. Die elbstbeteiligung beträgt € 100,- je Versicherungsfall.

Was ist bei der Prämienzahlung zu beachten?


Uschlagbaren Argumente:
  • alle Leistungsbausteine ohne Selbstbehalt

  • gelten für alle Verkehrsmittel

  • alle Urlaubsreisen bis maximal 45 Tage

Die Prämie für Ihren Versicherungsschutz können Sie Ihrem Angebot entnehmen. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihren Schadensfall nur regulieren können, wenn Sie mit der Prämienzahlung nicht in Verzug sind.

Welche Ausschlüsse vom Versicherungsschutz bestehen?


Damit die Prämie nicht unangemessen hoch ist, müssen wir einige Fälle vom Versicherungsschutz ausschließen.
  • In der Reiserücktritts- und in der Reiseabbruch-Versicherung besteht z.B. kein Versicherungs-schutz für chronische psychische Erkrankungen, selbst wenn diese nur schubweise auftreten, oder wenn Sie aus Angst vor Terroranschlägen Ihre Reise nicht antreten bzw. abbrechen möchten.

  • In der Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe sind absehbare Verschlechterungen und die planmäßige Behandlung bestehender Erkrankungen nicht versichert.

  • In der Reisegepäck-Versicherung sind Brillen, Kontaktlinsen und Bargeld vom Versicherungs-schutz ausgeschlossen, EDV-Geräte sind bis insgesamt € 500,- versichert. Fotoapparate sind nur als mitgeführtes Reisegepäck und bis zu 50 % der Versicherungssumme versichert.

Welche Pflichten müssen Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles beachten?


Die wesentlichen Pflichten, die Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles berücksichtigen müssen, haben wir im Folgenden für Sie aufgeführt:
  • In der Reiserücktritts-Versicherung ist die Reise unverzüglich zu stornieren. Sind Sie z.B. un-erwartet schwer erkrankt und tritt die erhoffte Besserung nach Eintritt der Erkrankung nicht ein, werden die höheren Stornokosten in der Regel nicht ersetzt. Wollen Sie Ihre Reise im Krankheitsfall nicht stornieren, steht Ihnen unser medizinischer Beratungsservice gerne zur Verfügung.

  • In der Reiseabbruch-Versicherung ist wie in der Reiserücktritts-Versicherung bei schwerer Erkrankung oder Unfallverletzung ein ärztliches Attest einzureichen.

  • In der Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe ist vor stationären Aufenthal-ten oder Krankenrücktransporten unverzüglich Kontakt zur Notrufzentrale der ERV aufzunehmen.

  • In der Reisegepäck-Versicherung ist bei Schaden am Reisegepäck durch Straftaten Dritter unverzüglich Anzeige bei der nächsten Polizeidienstelle zu erstatten und eine Bestätigung einzuholen. Bitte beachten Sie, dass eine Anzeige bei der Polizei an Ihrem Wohnort in der Regel nicht ausreichend ist. Wenn Ihr Fluggepäck am Flughafen nicht ankommt, holen Sie bit-te eine Bestätigung der Fluggesellschaft ein.

Verletzen Sie Ihre Pflichten vorsätzlich, sind wir von unserer Leistungspflicht frei. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung Ihrer Pflichten können wir unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Ver-schuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.

Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?


Der Versicherungsschutz beginnt in der Reiserücktritts-Versicherung mit Abschluss des Versicherungsvertrages und endet grundsätzlich mit dem Antritt der Reise, bei mehreren Reisebausteinen mit Antritt des ersten Bausteins und nur im Verspätungsschutz während der Hinreise (Teil A, § 5) mit Ende der Hinreise. In den anderen Versicherungssparten beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt der Reise und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber mit Beendigung der versicherten Reise.

Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie ihn beenden?


Die Laufzeit Ihres Vertrages ist abhängig vom gewählten Tarif und endet spätestens mit Beendigung der versicherten Reise.
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